Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen ist bis zum heutigen Tage noch nicht dasselbe. Nur durch juristischen Beistand ist es meist möglich, seine Rechtsinteressen zu wahren. Dieser Beistand ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Auch die Gerichtskosten steigen stetig. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalles den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang der Versicherung – berät, vertritt und der erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.
Eine Vielzahl von Leistungsarten sind in den einzelnen Bausteinen enthalten, etwa der
- Schadenersatzrechtsschutz
zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, oder der
- Arbeitsgerichtsrechtsschutz
zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten aus Dienst- bzw. Arbeitsverträgen. Eine Besonderheit zu Arbeitsgerichtsverfahren sei noch angemerkt: Diese Gerichtsbarkeit sieht vor, dass in der ersten Instanz
- jede der Parteien die entstandenen Kosten selbst trägt
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Ein Grund mehr, den Abschluss dieser Versicherung zu erwägen. Auch hier sollte die Leistungsobergrenze des Versicherers, die sogenannte Deckungssumme, möglichst hoch gewählt werden, am besten unbegrenzt. Tragen Sie im Leistungsfall einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten selbst (sogenannter Selbstbehalt), so wirkt sich dies prämienvergünstigend aus.
Die Rechtsschutzversicherung
Recht behalten kann teuer sein. Und so manches gutes Recht wird dem Verfall preisgegeben, weil Anwalts- Gutachten- und Gerichtskosten nicht aufgebracht werden können. Und das, obwohl der Anteil der Handlungen und Nicht-Handlungen, die der Rechtsordnung oder rechtlicher Beurteilung unterliegen, immer größer wird. Gleichzeitig werden Gesetze, Rechtsverordnungen und Durchführungsbestimmungen immer zahlreicher, komplizierter und unüberschaubarer.
Ohne juristischen Beistand scheint es heute fast unmöglich, Recht zu bekommen. Hinzu kommt, dass nach deutschem Recht derjenige, der in einem Zivilprozess verliert, die gesamten Kosten des Rechtsstreits, und damit auch die Kosten der Gegenpartei, tragen muss.
Eine Rechtsschutzversicherung ist sicher nicht ein unbedingtes "Muss" wie die Privathaftpflicht. Ohne diesen Kostenschutz würde man jedoch in vielen Fällen auf die Durchsetzung eigener Ansprüche verzichten müssen, denn der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist in den wenigsten Fällen wirklich sicher. Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, trägt kein Prozesskostenrisiko mehr. Die Police tritt dafür ein, dass Sie Ihre berechtigten rechtlichen Interessen durchsetzen können, notfalls vor Gericht, mit anwaltlicher Hilfe. Im Falle des Unterliegens trägt der Rechtsschutzversicherer sämtliche Gerichtskosten.
Die Rechtsschutzversicherung ist nach dem Bausteinprinzip aufgebaut. Neben dem
- Privat- und Berufsbereich als ein Baustein stellt der
- Verkehrsbereich
einen weiteren Baustein dar. Beide Bausteine können im Paket günstig versichert werden. Ein Prämiennachlass für im Öffentlichen Dienst Beschäftigte ist in dieser Kombination vielfach möglich. Ergänzt werden kann dieser Versicherungsschutz um den
- Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz.
Bitte bedenken Sie: Eine Rechtsschutzversicherung sollten Sie frühzeitig beantragen, denn bereits bekannte Schadenereignisse sind durch einen neuen Vertrag nicht abgedeckt. Es ist allgemein bekannt, dass die
- Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten
beträchtliche Summen erreichen können. Deshalb stellt sich vor jedem Verfahren die Frage, ob man sich das Kostenrisiko überhaupt leisten kann. Dies gilt besonders für Arbeitsgerichtsverfahren, bei denen jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen hat - und dies unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Im Verkehrs-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
Im Wohnungs-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
- Straf-Rechtsschutz
Ab dem Landgericht müssen Sie durch einen Anwalt vor Gericht vertreten werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst in Rechtssachen bewandert sind. Landgerichte sind z. B. zuständig für Berufungen gegen Urteile von Amtsgerichten, in Zivilverfahren mit einem Streitwert von mehr als 10.000 € und in Strafsachen, wenn es sich um ein Verbrechen handelt.
- Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Der Rechtsschutz für die ganze Familie im privaten Lebensbereich. Das Angebot kann von Lohn- und Gehaltsempfängern, Beamten, Rentnern usw. in Anspruch genommen werden. Diese Rechtsschutzform schützt Sie selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, die minderjährigen sowie die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Letztere bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten im privaten Bereich im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Schadenfälle im Zusammenhang mit einer selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit oder mit Eigentum, Halten, Erwerb, Miete, Leasing oder Fahren von Motorfahrzeugen sowie Anhängern sind nicht versichert. Der Single-Rechtsschutz kann von nicht selbstständigen, alleinlebenden Privatpersonen versichert werden und zwar in den Formen
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Der Single-Rechtsschutz kann mit einer Selbstbeteiligung von z.B. 150 € abgeschlossen werden. Er schützt Sie selbst, die minderjährigen Kinder, die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden volljährigen Kinder bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Ein Lebenspartner ist selbstverständlich nicht mitversichert. Bei Heirat oder Aufnahme einer nichtehelichen bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaft kann der Einschluss des Versicherungsschutzes für den Lebenspartner zum dann gültigen Beitragstarif beantragt werden. Auf die Einhaltung einer gesonderten Wartezeit für den Partner wird dabei verzichtet.
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